| Erwerb der Mitgliedschaft |
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Fragen die uns häufig gestellt werden
Was ist eigentlich eine Wohnungsgenossenschaft? Welche Vorteile bietet mir die Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Merseburg eG? Was für Serviceangebote gibt es in der Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Merseburg eG? Wie und wann kann ich Mitglied der Genossenschaft werden? Wie und wann kann ich meine Mitgliedschaft kündigen? Wie und wann kann ich Mitglied der Genossenschaft werden?Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Merseburg eG können Sie jederzeit werden und damit auch die Vorteile und den Service unserer Genossenschaft in Anspruch nehmen! Die Verfahrensweise für alle genossenschaftlichen Angelegenheiten sind in unserer Satzung geregelt, so z.B. auch die Aufnahme von Mitgliedern
Mitglied werden Sie, - indem Sie einen Aufnahmeantrag (Beitrittserklärung) stellen, - dieser durch den Vorstand entsprechend der Satzung bestätigt wurde, - wenn Sie die Beitrittsgebühr von 50,00 € und einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 150,00 € eingezahlt haben
Falls Sie eine Wohnung der Genossenschaft mieten möchten, so müssen Sie Satzungsgemäß weitere Geschäftsanteile unterschreiben und bezahlen, z.B.:
für eine 1 Raum-Wohnung weitere 3 Anteile in Höhe von 450 € für eine 2 Raum-Wohnung weitere 5 Anteile in Höhe von 750 € für eine 3 Raum-Wohnung weitere 6 Anteile in Höhe von 900 € für eine 4 Raum-Wohnung weitere 7 Anteile in Höhe von 1.050 €
In Ausnahmefällen kann eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden.
Azubis in Erstausbildung oder Studenten haben die Möglichkeit bereits mit dem ersten Mitgliedschaftsanteil auch unsere genossenschaftlichen Wohnungen zu nutzen.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne, oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an:
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